Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2024
Löschungsankündigung
17.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021
17.08.2023 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 01.05.2021 bis zum 01.05.2021
12.09.2022
Liquidation
31.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2019 bis zum 31.12.2019
12.07.2019
Neueintragungen